Stand: 22.09.2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der RuhrFood & Event GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (B2B und B2C) über die Durchführung von Eventcaterings mit Foodtrucks. Mit Unterzeichnung der Mietvereinbarung oder der verbindlichen Auftragsbestätigung per E-Mail erkennt der Kunde diese AGB an.
Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung der Mietvereinbarung oder durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail zustande. Telefonische oder mündliche Zusagen sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Bei Buchungen > 6 Monate im Voraus können sich Preise um bis zu 10 % erhöhen, wenn sich Einkaufspreise oder Betriebskosten entsprechend ändern.
Der vereinbarte Mindestumsatz ist in jedem Fall zu erreichen – unabhängig von tatsächlicher Gästezahl oder Verzehr. Dessertprodukte werden grundsätzlich zusätzlich berechnet, außer bei Buchung einer reinen Dessert-Flat.
Gutscheine sind nicht übertragbar; bei Preissteigerungen ist die Differenz zum neuen Preisniveau zu zahlen.
Kann die Leistung wegen fehlender/mangelhafter Infrastruktur nicht oder nur teilweise erbracht werden, gilt sie als vollständig erbracht, sofern der Auftragnehmer einsatzbereit war; der volle Rechnungsbetrag wird fällig. Mehrkosten durch fehlende Zufahrts- oder Parkmöglichkeiten trägt der Kunde.
Verspätungen des Auftragnehmers bis zu 2 Stunden berechtigen nicht zur Absage; die Veranstaltungszeit verlängert sich entsprechend. Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen, Pandemien, Stau) sind beide Parteien von Leistungspflichten, Kosten und Schadensersatz befreit. Ist eine vollständige Leistung nicht möglich, kann eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden. Beginnt die Veranstaltung kundenseitig verspätet, verkürzt sich die Leistungszeit ohne Preisminderung.
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden auf den letzten 400 Metern des Anfahrtswegs sowie während des Events, u. a. an Anhänger, Zugfahrzeug, elektrischen Leitungen und Geräten (z. B. durch Stromschwankungen oder unsachgemäße Steckdosen), einschließlich Schäden durch Gäste. Die Haftung des Auftragnehmers für entgangenen Gewinn, mittelbare und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Events genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn gesetzlich erforderlich. Eine Einwilligung zur werblichen Kontaktaufnahme (max. 1× jährlich) kann freiwillig erteilt werden.
Ein Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB besteht nicht. Insbesondere besteht gemäß § 312g Abs. 2 BGB kein Widerrufsrecht bei Verträgen
Jede Buchung ist verbindlich und unterliegt ausschließlich den in diesen AGB geregelten Stornobedingungen.
Es gilt deutsches Recht. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand Gelsenkirchen. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen; der Auftragnehmer kann Ansprüche auch am Sitz des Verbrauchers geltend machen.