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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 22.09.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

RuhrFood & Event GmbH · Stand: 22.09.2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der RuhrFood & Event GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (B2B und B2C) über die Durchführung von Eventcaterings mit Foodtrucks. Mit Unterzeichnung der Mietvereinbarung oder der verbindlichen Auftragsbestätigung per E-Mail erkennt der Kunde diese AGB an.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung der Mietvereinbarung oder durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail zustande. Telefonische oder mündliche Zusagen sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Preise & Zahlungsbedingungen

3.1 Preisangaben

  • Privatkunden: Preise inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Unternehmen (vorsteuerabzugsberechtigt): Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.

3.2 Zahlungsarten

  • Firmenkunden: Zahlung per Überweisung.
  • Neukunden: 30 % Anzahlung bei Vertragsabschluss.
  • Privatkunden: Bar am Veranstaltungstag, per Kreditkarte (+3 % Gebühr) oder vorab per Überweisung.

3.3 Zusatzkosten

  • Aufbaupauschale: 45 € pro eingesetztem Fahrzeug
  • Kilometerpauschale: 1,80 € je km (einfache Strecke) zwischen Firmensitz und Veranstaltungsort

3.4 Preisänderungen bei Vorbuchungen

Bei Buchungen > 6 Monate im Voraus können sich Preise um bis zu 10 % erhöhen, wenn sich Einkaufspreise oder Betriebskosten entsprechend ändern.

3.5 Verzugsfolgen (§ 288 BGB)

  • Privatkunden: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz
  • Firmenkunden: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz, zzgl. 40 € Pauschale (§ 288 Abs. 5 BGB)
  • Mahngebühr: 5 € je Mahnung

4. Mindestumsatz

  • bis 25 km: 999 €
  • bis 50 km: 1.099 €
  • bis 75 km: 1.199 €
  • bis 100 km: 1.299 €
  • > 100 km: nach Vereinbarung

Der vereinbarte Mindestumsatz ist in jedem Fall zu erreichen – unabhängig von tatsächlicher Gästezahl oder Verzehr. Dessertprodukte werden grundsätzlich zusätzlich berechnet, außer bei Buchung einer reinen Dessert-Flat.

5. Änderungen der Personenanzahl & Zusatzleistungen

  • Reduzierung bis spätestens 10 Tage vor Event möglich (max. −20 % zur ersten Meldung).
  • Spätere Änderungen nur als Erhöhung möglich.
  • Abrechnung mindestens nach vereinbarter Personenanzahl oder höherem Tagesverbrauch.
  • Nicht verzehrte Speisen/Getränke oder mitgebrachte Ware mindern den Preis nicht.
  • Verzehr ausschließlich innerhalb der gebuchten Leistungszeit (Standard: 3 Stunden) vor Ort; Mitnahme ist nicht gestattet.
  • Der Mindestumsatz bleibt stets fällig.

6. Umbuchungen

  • Terminverschiebung: Rechnungsbetrag sofort fällig; 12 Monate gültiger, nicht auszahlbarer Wertgutschein in gleicher Höhe.
  • Bis 28 Tage vor Event: kostenlos zzgl. Rechnungsbetrag
  • 28–16 Tage: 150 € zzgl. Rechnungsbetrag
  • Bis 15 Tage: 250 € zzgl. Rechnungsbetrag
  • < 14 Tage: 300 € zzgl. Rechnungsbetrag

Gutscheine sind nicht übertragbar; bei Preissteigerungen ist die Differenz zum neuen Preisniveau zu zahlen.

7. Stornierungen

  • Nach Buchung: 25 % des vereinbarten Gesamtbetrags
  • 60 Tage vor Event: 50 %
  • 30 Tage vor Event: 75 %
  • 15 Tage vor Event: 100 %

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Funktionsfähige Strom-/Wasseranschlüsse
  • Ausreichende Standplatzmaße & Zufahrt
  • Freie Parkfläche für den Foodtruck
  • Witterungsschutz (falls nötig)

Kann die Leistung wegen fehlender/mangelhafter Infrastruktur nicht oder nur teilweise erbracht werden, gilt sie als vollständig erbracht, sofern der Auftragnehmer einsatzbereit war; der volle Rechnungsbetrag wird fällig. Mehrkosten durch fehlende Zufahrts- oder Parkmöglichkeiten trägt der Kunde.

9. Verspätungen & höhere Gewalt

Verspätungen des Auftragnehmers bis zu 2 Stunden berechtigen nicht zur Absage; die Veranstaltungszeit verlängert sich entsprechend. Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen, Pandemien, Stau) sind beide Parteien von Leistungspflichten, Kosten und Schadensersatz befreit. Ist eine vollständige Leistung nicht möglich, kann eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden. Beginnt die Veranstaltung kundenseitig verspätet, verkürzt sich die Leistungszeit ohne Preisminderung.

10. Haftung

Der Kunde haftet für sämtliche Schäden auf den letzten 400 Metern des Anfahrtswegs sowie während des Events, u. a. an Anhänger, Zugfahrzeug, elektrischen Leitungen und Geräten (z. B. durch Stromschwankungen oder unsachgemäße Steckdosen), einschließlich Schäden durch Gäste. Die Haftung des Auftragnehmers für entgangenen Gewinn, mittelbare und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Events genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn gesetzlich erforderlich. Eine Einwilligung zur werblichen Kontaktaufnahme (max. 1× jährlich) kann freiwillig erteilt werden.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ein Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB besteht nicht. Insbesondere besteht gemäß § 312g Abs. 2 BGB kein Widerrufsrecht bei Verträgen

  • zur Lieferung schnell verderblicher Speisen und Getränke,
  • zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit festem Termin/Zeitraum (z. B. Hochzeiten, Firmenfeiern, Festivals),
  • zu individuell auf Kundenwunsch zugeschnittenen Leistungen (z. B. Menü- und Eventplanung).

Jede Buchung ist verbindlich und unterliegt ausschließlich den in diesen AGB geregelten Stornobedingungen.

13. Rechtswahl & Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand Gelsenkirchen. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen; der Auftragnehmer kann Ansprüche auch am Sitz des Verbrauchers geltend machen.